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Stadtrats-Blog 10 vom 30.10.2014

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach dem letzten Blog nun Windkraft die Zweite? Nein, an sich schon das X-te Mal! Denn das Thema Windkraft begleitet uns schon seit vielen Jahren. Und zwar schon so lange, dass wir zu Recht behaupten können, Fukushima kam erst viel später und war für uns kein Auslöser eines wie auch immer gearteten hektischen Aktionismus.

Nein, der Amorbacher Stadtrat hat schon weit vor dieser Katastrophe beschlossen, eine Prüfung bzw. Planung auf den Weg zu bringen, um herauszufinden, ob und ggf. wo auf dem Amorbacher Stadtgebiet eine nachhaltige und sinnvolle Nutzung der Windkraft möglich ist. Damals wie heute im Übrigen einstimmig. Insofern ist es nicht mehr als folgerichtig, dass wir auch gestern einstimmig beschlossen haben einen Flächennutzungsplan und einen Bebauungsplan „Sondergebiet Windpark Boxbrunn“ auf den Weg zu bringen, um im Austausch mit allen Betroffenen dem 10H-orst möglichst noch rechtzeitig ein Schnäppchen zu schlagen.

Doch zur Beruhigung, selbst wenn 10H irgendwann greifen sollte, ist noch nicht alles Aus. Wenn das nachfolgend geschilderte Zonierungsverfahren positiv ausfällt, könnten man selbst diese Drehhofer`sche Abstandregelung unterschreiten, wenn man einen Konsens mit den/der betroffenen Nachbarkommune(n) findet.

Um die Entscheidungen in TOP 4 und 5 etwas transparenter und verständlicher zu machen, ist es vielleicht an der Zeit einmal die Begriffe Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Zonierungsverfahren zu erläutern.

Beginnen wir mit dem Zonierungsverfahren, das quasi über allem schwebt. Die Regierung von Unterfranken, respektive der Planungsausschuss des regionalen Planungsverbandes, prüft hier im Auftrag des Bezirks von Unterfranken, welche Vorrang- bzw. Vorbehaltsflächen im Landkreis Miltenberg, ggf. auch in Landschaftsschutzgebieten, für die Nutzung von Windkraft in Frage kommen. Dies sollte eigentlich grundsätzlich nach bestehendem Recht und unter Abwägung allen Für und Widers erfolgen, somit also auch ohne 10H im Hinterkopf.

Es handelt sich hierbei also um ein Prüfungsverfahren, dessen Ergebnisse in den übergeordneten Regionalplan „Bayerischer Untermain“ einfließen sollen. Also in den Plan, welcher ausdrückt, welche Entwicklungen in einer Region hinsichtlich den Vorgaben des bayerischen Landesentwicklungsplanes (noch übergeordneter!), gerade auch hinsichtlich einer koordinierten Energiegewinnung gewünscht bzw. angedacht sind. Sollte dieses Zonierungsverfahren so ausgehen, dass insbesondere in partiellen Bereichen unserer Landschaftsschutzgebiete weiter kein Bau von Windkraftanlage zulässig ist, dann wäre selbst der Ausgang von Horstis 10H Alleingang im Nachgang völlig unerheblich, da in keinem Fall gebaut werden dürfte. Was wir jedoch alle nicht hoffen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan (BP) sind im Vergleich dazu beides Instrument der hoheitlichen Bauleitplanung einer Kommune und sind somit Ausdruck des Rechtes auf eine kommunale Selbstverwaltung. In beiden wird grundsätzlich geregelt, innerhalb welcher selbstgesteckten Maßstäbe und Richtlinien Grundstücke bebaut werden dürfen, um insbesondere den eigenen städtebaulichen Zielen gerecht zu werden.

Ein FNP stellt sozusagen eine Art Masterplan für eine Kommune dar, wie sämtliche Flächen oder auch nur ausgewählte Flächen im Grundsatz genutzt werden sollen, gerade auch um eine unkontrollierte Bebauung zu verhindern.

Dagegen geht ein BP mehr in die Tiefe und enthält wesentlich mehr Details zur erlaubten Bebauung.

Man kann auch sagen, ein FNP bereitet mittels Gemeinderatsbeschluss die Bebauung vor, deren Durchführung ein BP nach Aufstellung und Auslegung dann verbindlich in eine Satzung regelt. Ein FNP enthält deshalb auch keine abschließenden Regelungen und entfaltet eigentlich auch keine Außenwirkung für den Bürger. Ein BP dagegen kann nur nach vom Gesetzgeber genau definierten Vorgaben erstellt werden (Baugesetz) und ist quasi aus dem FNP heraus zu entwickeln.

Wir hoffen wir konnten mit diesen Erläuterungen ein wenig Licht ins Dunkle der Planungstätigkeiten von Gebietskörperschaften bringen.

Ihre Fraktion der Freien Wähler

Die gesamte Tagesordnung finden Sie wie immer zum downloaden unter http://www.buergerinfo-amorbach.de/infobi.php

Den gesamten Blog können Sie unter dem nachfolgenden Link lesen (pdf):
Stadtrats-Blog 10 vom 30.10.2014