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Stadtrats-Blog 18 vom 22.10.2015

Vorwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die von den Freien Wählern schon vor Jahren geforderte und gegen alle Befürchtungen dann Gott sei Dank auch eingeführte Bürgerfragestunde (Top 9) hat sich gestern wieder einmal mehr als das öffentlichkeitswirksame Forum erwiesen, in welchem Bürgerinnen und Bürger im direkten Gespräch mit dem Bürgermeister und dem Stadtrat Ihre Sorgen kund tun können und möglichst auch sofort Antworten erhalten. Selbst dann, wenn diese Antworten, aber auch unsere Reaktionen, zumindest gestern, mutmaßlich nicht dem entsprochen haben dürften, was der oder die Einzelne erwartet haben.

Aber das ist nun einmal so, wenn man solche oder andere Forme der direkten Demokratie nutzt. Und genau das muss man in einer Demokratie auch aushalten. Eben, dass ich als Einzelner zwar gefragt werde, mitarbeiten kann und auch gegen oder für etwas sein kann, dass aber meine Meinung nicht grundsätzlich über das Wohl der Allgemeinheit gestellt wird. Das ich mich einer Mehrheit auch manchmal beugen muss, zumindest dann, wenn diese Mehrheit nichts offensichtlich rechtswidriges tut.

Das mussten auch die Fragesteller aus Boxbrunn, die sich dankenswerter Weise dennoch nicht gescheut haben, Ihre Meinung kund zu tun, erfahren. Insbesondere nämlich, dass der Stil der Meinungsäußerungen, sei es in einem Brief an den Ministerpräsidenten, in Äußerungen im Bereich der sozialen Medien oder über Leserbriefe, in letzter Zeit teils jeglichen Boden für vernünftige und sachorientierte Diskussionen verlassen hat.

Insofern stellt sich angesichts des gestrigen Abends schon die Frage: „Was ist eigentlich Demokratie bzw. was erwartet man von einer Demokratie?“. Dem Wort nach ist Demokratie zunächst einmal die Herrschaft des Volkes durch das Volk, wobei „durch das Volk“, auch in unserer kommunalen Gemeinschaft bedeutet, durch die mehrheitlich gewählten Volksvertreter, also durch den Bürgermeister mit seinem Stadtrat.

Demokratie heißt aber auch, dass Mehrheiten ihren Willen zwar durchsetzen können, aber eben auch, dass dabei die (Einzel)Interessen von Minderheiten geschützt werden müssen.

So sind die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger zumeist in Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben, egal ob es sich um Mehrheiten, Minderheit oder Einzelinteressen handelt. So auch im Bereich der Gefahrenabwehr oder negativen Einflussnahmen wie es gerade bei Bauprojekten der Fall sein kann. Hier unterscheidet das Gesetz ausdrücklich nicht, wie viele Menschen, Tiere oder wie viel Natur betroffen sind, sondern nur ob diese in unakzeptabler Weise betroffen sind. Dem muss sich sogar die Mehrheit unterordnen, selbst wen diese meint für das Gemeinwohl zu sprechen und zu handeln. Eben jenem Gemeinwohl, welchem wir uns als Stadtrat per Eid verpflichtet haben. Jedoch auch nur dann, wenn die rechtlichen Grenzen überschritten werden, indem Gefahren oder negative Einflüsse überwiegen, so dass die Ziele der Mehrheit, die wir als Stadtrat vertreten, zurückstehen müssen.

Und das ist in Boxbrunn, zumal in diesem Stadium des Zonierungsverfahrens, ausdrücklich nicht der Fall. Zumindest gibt es für uns hierfür keine harten Fakten und Daten. Hierzu legen wir Ihnen jedoch unsere diversen Blogs (Suchfunktion ob links auf der Startseite) ans Herz, in welchem wir unsere Beweggründe, die Auswahlkriterien und die sachpolitisch jederzeit transparente Vorgehensweise beschrieben haben.

Was Demokratie aber ausdrücklich nicht bedeutet ist, dass wer am lautesten und längsten schreit, auch immer sein subjektives Recht bekommt. Wer also glaubt so die Interessen einer Minderheit durchsetzen zu können, der hat entweder den Ablauf demokratischer Mehrheitsentscheidungen, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit oder den Sinn „des Gebens und Nehmens“ nicht abschließend verinnerlicht.

So war es denn auch nicht weiter verwunderlich, dass wir uns gestern, „zur Verwunderung“ wieder einmal geschlossen, gegen die letzten Veröffentlichungen der Windkraftgegner in Boxbrunn verwehrt haben und auch den Wortmeldungen in der Bürgerfragestunde vehement entgegen getreten sind. Dies auch, weil der neue Ortssprecher, welcher zu jeder entscheidungsimmanenten Sitzung geladen war, bis zu seinem Statement anlässlich der letzten Stadtratssitzung zu keinem Zeitpunkt der Entscheidungsfindung Fragen an das Gremium gestellt oder Befürchtungen geäußert hat. Ebenso wie die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht, anlässlich diverser Sonder- und Bürgersitzungen der letzten Jahre.

Zumal auch hier teils mit unterschwelligen Unterstellungen gearbeitet wurde, die auf Dauer zum Schaden aller Beteiligten nur eines bewirken können. Nämlich, dass sachpolitische Diskussionen, die mit dem Ziel geführt werden für das Allgemeinwohl tragbare Lösungen zu finden, durch teils sachpolitisch stillose Anfeindungen ersetzt werden. Anfeindungen die letztendlich nur „verbrannte Erde“ hinterlassen können, auf der nichts mehr wächst außer Missgunst, Misstrauen und Stillstand.

Ein solches Gebahren waren es letztendlich auch das Bernd dazu veranlasst hat, hinsichtlich der kaum zielführenden und leicht zu durchschauende Nachfrage nach den Besitzverhältnissen im betreffenden Gebiet klarzustellen, dass es auch für Windkraftgegner nicht weiter verwunderlich sein dürfte, wenn die Stadt Amorbach, als zweitgrößter kommunaler Waldbesitzer Bayerns hier zu ca. 75 % Eigentümer ist. So wie mutmaßlich in vielen anderen Bereichen des Stadtgebietes auch.

Dennoch hat die Frage nach den Besitzverhältnissen und somit die offensichtliche Frage nach möglichen haushaltssanierenden Erträgen nie eine Rolle bei unseren Entscheidungen gespielt. Dies weil unser Haushalt so nicht nachhaltig saniert werden kann und vor allem weil ein solches Vorgehen, nämlich begünstigende Zonierungen unter Vorbehalt, rechtlich sogar angreifbar wären.

Keine der von uns für die Standortfindung aufgestellten harten Kriterien beinhaltet insofern die Frage nach öffentlich-rechtlichem oder privaten Eigentumsverhältnissen, sondern hauptsächlich Fragen der Wirtschaftlichkeit. Ein letztes Mal! Dieses Zonierungsverfahren ist und darf niemals Personen oder Besitz bezogen sein, da es sich an Sinnhaftigkeiten und nicht an persönlichen Nutzen orientieren muss. Anders sieht es bei der Aufstellung tatsächlicher Bebauungsplänen aus, bei den wir aber noch gar nicht angekommen sind und bei denen der Bürger eben jene Einflussnahme auf seine Rechte nehmen kann und zwar mittels einer gesetzlich verbrieften Beteiligung.

Demokratie heißt also abschließend aber auch, gegen Widerstände Rückgrat zu beweisen, wenn man nach bestem Wissen und Gewissen jahrelang stringente Entscheidungen unter Zuhilfenahme der vorliegenden Informationen getroffen hat. Und dieses Rückgrat hat der Amorbach Stadtrat, getragen von Vertrauen, Freundschaft und dem Willen unserem Gemeinwohl in Amorbach, Beuchen, Boxbrunn, Neudorf und Reichartshausen zu dienen.

Gerade deshalb stehen wir von den Freien Wählern Amorbach künftigen, dann hoffentlich aber sachlich geführten Diskussionen immer offen, wenn diese über der Gürtellinie geführt werden. Dies, da wir uns insofern auch gerne mit harten Fakten und stichhaltigen Argumentationen vom Gegenteil überzeugen lassen, wenn so der richtige Weg vorgezeichnet werden kann. Eben, da es uns stets ums Recht und nicht ums Recht behalten geht.

Ihre Fraktion der Freien Wähler Amorbach

Die gesamte Tagesordnung finden Sie wie immer zum downloaden unter
http://www.buergerinfo-amorbach.de/infobi.php

Den gesamten Blog können Sie unter dem nachfolgenden Link lesen (pdf):
Stadtrats-Blog 18 vom 22.10.2015